Ausgleichsabgabe

Nach dem Sozialgesetzbuch IX, §160 ist jedes Unternehmen, das mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt, zur Einstellung von Schwerbehinderten verpflichtet. Die Beschäftigungsquote beträgt 5 %. Wird dieser Prozentsatz nicht erreicht, so ist eine monatliche Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zu zahlen. Dabei beträgt die Abgabe je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz:

  • 320 € pro Person und Monat bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote unter 2 %
  • 220 € pro Person und Monat bei einer Beschäftigungsquote zwischen 2 % und unter 3 %
  • 125 € pro Person und Monat bei einer Beschäftigungsquote zwischen 3 % und unter 5 %

Ein Beispiel:

Falls Sie in Ihrem Unternehmen 200 Mitarbeiter beschäftigen, so müssen Sie 10 Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen (5 % aller Arbeitsplätze). Haben Sie lediglich 4 Schwerbehinderte eingestellt, so beträgt die Beschäftigungsquote 2%. Gemäß obiger Staffel müssen Sie demnach für die 6 nicht besetzten Plätze monatlich jeweils € 220.- also insgesamt € 1.320 monatliche Ausgleichsabgabe zahlen! Dies entspricht einer Gesamtsumme von € 15.840.- pro Jahr!

Eine Auftragsvergabe an die NEW hilft Ihnen, diese Kosten zu minimieren, denn von der in unserem Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung können Sie 50 % auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen! (SGB IX, §223)

Wie hoch dieser Betrag jeweils ist, wird Ihnen auf jeder unserer Rechnungen klipp und klar ausgewiesen, so dass die Rechnung als zulässige Bescheinigung zur Vorlage bei ihrem zuständigen Integrationsamt verwendet werden kann.

Die Agentur für Arbeit stellt die kostenlose Software iw-elan zur Verfügung, die Sie bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe sowie der Erstellung der Anzeige unterstützt. Auch der Ersparnisrechner von rehadat ist sehr hilfreich.

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