FFP2 Maskenpflicht

In NEW seit 01.10.2022 FFP2-Maskenpflicht

Nach aktuellem Infektionsschutz-Gesetz gilt für alle Mitarbeiter und Beschäftigte der NEW die Pflicht, FFP2-Masken zu tragen.

Dies gilt auch für alle Besucher der vier Betriebsstätten und der zentralen Verwaltung der Nordeifelwerkstätten gGmbH.

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