Was macht der Werkstattrat?

Der Vorsitzende des Werkstattrates, Hans Heinrich, im Interview

Hans Heinrich und Anna Lena Dyckers stellen den Werkstattrat in einem kleinen Video vor – Die wichtigsten Voraussetzungen und Aufgaben dieses Amts kann man hier nachlesen

Video "Das alles macht der Werkstattrat"

Das alles macht der Werkstattrat

Bei den NEW gibt es insgesamt elf Menschen mit Behinderung an den Standorten, die ein Bindeglied zwischen Beschäftigten, Mitarbeitern, Geschäftsführung, Frauenbeauftragte und weiteren Gremien bilden – Vielfältige Aufgaben von Planung über Beratung bis zu Personalentscheidungen

Mitgestalten dürfen und sollen die Menschen mit Behinderung bei den Nordeifelwerkstätten (NEW). Ein wichtiges Gremium dafür ist der Werkstattrat, der aus elf Mitgliedern besteht. Gremium bedeutet, dass sich eine ausgewählte Gruppe mit besonderen Rechten, aber auch Pflichten gemeinsam trifft, beschlussfähig ist, abstimmt und Entscheidungen trifft. Alle Mitglieder des Werkstattrates kommen aus den unterschiedlichen Zweigstellen zusammen. Außerdem gehört zum Werkstattrat ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende und eine Vertrauensperson.

Der Werkstattrat kümmert sich um die Belange sämtlicher Standorte, Zweigstellen und betriebszugehöriger Arbeitsplätze, wie im NimmEssMit-Markt, beim Bügelprofi, den Kantinen von Kreissparkasse, Bundeswehrkasernen und des Thomas-Eßer Berufskollegs sowie vom CAP-Markt. Alle Beschäftigten können sich an den Werkstattrat wenden. Der Werkstattrat vermittelt auch zwischen Mitarbeitern, Leitung und Beschäftigten.

Somit ist der Werkstattrat auch eine Interessenvertretung für die Beschäftigten – sie können sich an die Mitglieder wenden, wenn es Sorgen, Nöte oder auch einfach nur Vorschläge für Verbesserungen gibt. Damit jeder weiß, wer im Werkstattrat tätig ist, hängen am Schwarzen Brett Fotos mit den Namen und Aufgaben sowie Kontaktinformationen aus.

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Werkstattrat sind in der Werkstättenmitwirkungsverordnung geregelt. Der Werkstattrat hat etwa ein Mitspracherecht bei den Werkstattregeln und der Werkstattordnung, aber auch bei der Organisation von Festen und Veranstaltungen, bei Neu– und Umbaumaßnahmen, der Urlaubsplanung, Gestaltung der Arbeitsplätze, Lohngestaltung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Fort- und Weiterbildungen, Arbeitszeiten, Verpflegung und Personaleinstellungen.

Einmal im Monat besucht der Werkstattrat jede Zweigstelle und jeden Bereich. Nach Rundgängen finden Sitzungen mit dem Geschäftsfeldleiter, dem sozialen Dienst, dem Abteilungsleiter für Produktion und Technik und dem Elternbeirat statt. Dabei unterstützt die Vertrauensperson den Werkstattrat.

Nach den Sitzungen gibt es Sprechstunden für die Beschäftigten. Wichtig dabei ist, dass der Werkstattrat eine Schweigepflicht hat. Schweigepflicht bedeutet, dass der Werkstattrat nichts an andere weitererzählen darf. Alle drei Monate trifft sich der Werkstattrat mit der Geschäftsführung und fährt zu den betriebszugehörigen Arbeitsstätten. Immer in Begleitung des Werkstattrats ist die Frauenbeauftragte, mit der der Werkstattrat eng zusammenarbeitet.

Einmal im Jahr finden Betriebsversammlungen des Werkstattrats statt. Auch nimmt der Werkstattrat an verschiedenen anderen Sitzungen der Werkstatt teil, etwa bei der ASA für Belange von Arbeits- und Gesundheitsschutz oder beim Krisenstab in der Corona-Zeit.

Regelmäßig werden zur Fortbildung Seminare und Workshops für den Werkstattrat angeboten. Die Amtszeit des Werkstattrat beträgt vier Jahre. Die nächsten Wahlen finden bei den NEW im Oktober 2021 statt. Es ist nicht nur möglich, die Mitglieder des Werkstattrats zu wählen: Wer sich die vielfältigen und abwechslungsreichen Aufgaben zutraut, kann sich auch selbst zur Wahl aufstellen lassen.

Eifeler Presse Agentur/epa

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